Aktuelle Informationen und Angebote
Steuervorteil für Ihren Privatgarten
Beispiel Gartenpflege:
Nutzen auch Sie den seit dem 1. Januar 2009 erheblich angehobenen Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Gartenpflege oder Reinigungsleistungen. Die Lohnkosten für diese Dienstleistungen werden mit einer Steuerrückzahlung von bis zu 4.000,00 Euro gefördert. Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer z.B. 3.000,00 Euro beträgt, so haben Sie einen Steuerbonus von 20% also 600,00 Euro, der direkt Ihre Einkommenssteuer mindert.
Beispiel Gartenbau:
Wenn bei Ihnen im Garten handwerkliche Tätigkeiten wie z.B. Pflasterarbeiten für eine Erneuerung der Auffahrt durchgeführt werden oder Ihre Terrasse komplett neu gestaltet wird, so werden diese Leistungen mit bis zu 1.200,00 Euro gefördert. Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer z.B. 4.000,00 Euro beträgt, so haben Sie wiederum einen Steuerbonus von 20% also in diesem Fall 800,00 Euro.
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